Allgemeine Bedingungen für
Montage- und Kundendienstleistungen der HOC GmbH
1. Gegenstand dieser Bedingungen
Montageleistungen nicht starkstromtechnischer Art zum Aufbau und zur Erweiterung von Telefonanlagen, Sprechanlagen und Errichtung von Leitungsnetzen; Kundendienstleistungen zur Instandsetzung, Instandhaltung, Prüfung, Inbetriebnahme, Überholung, Änderung von Einrichtungen der Bürokommunikation und Installationen, soweit sie nicht unter Montageleistungen erfasst sind. Bei einer Instandsetzung erfolgt die Durchführung eines an HOC erteilten Auftrages in Anlehnung an die vom Kunden genannten Fehlerbeschreibungen. Fehlen diese Angaben, so wird der Auftrag aufgrund der von HOC erkannten Mängel durchgeführt. HOC behält sich vor, alle für die Instandsetzung notwendigen Teile zu ersetzen bzw. gegen neuwertige Teile auszutauschen. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von HOC über. Damit Montagen rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können, hat der Besteller auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, dass sich die für den Beginn und die Durchführung der Montagen erforderlichen Teile rechtzeitig an der Montagestelle befinden, sofern ihm deren Beistellung obliegt. Ferner muss sich die unmittelbare Baustellenzufahrt in brauchbaren und die Montagestelle in montagebereiten Zustand befinden. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen muss das Bauwerk in einem Zustand sein, der eine einwandfreie Montage zu normalen Arbeitsbedingungen ermöglicht.
2. Preise
Material wird zu den im Zeitpunkt der Leistung bei HOC gültigen Listenpreisen berechnet. Leistungen unseres Kundendienstpersonals vor Ort einschließlich der Aufwendungen für Reisezeiten sowie vom Kunden zu vertretende Wartezeiten werden nach bereinigten Stundennachweisen berechnet. Personaleinsatz wird nach Aufwand berechnet. Angefangene halbe Stunden werden auf Halbstunden aufgerundet.
Es werden die jeweils gültigen Stundeneinheitsverrechnungssätze berechnet.
HOC Kernarbeitszeit:
Mo.-Do.: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kunden mit Servicevertrag | Kunden ohne Servicevertrag | ||||
pro Stunde | pro Stunde | ||||
Montage- und Kundendienstleistungen | innerhalb | außerhalb | innerhalb | außerhalb | |
Monteur | |||||
Leitungsnetzarbeiten, Verlegen von Fernmelde-/Datenkabeln, Beschalten von Verteilern und Anschlussdosen. |
€ 69,00 | € 86,00 | € 78,00 | € 91,00 | |
Systemtechniker (onsite/internal/remote) |
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– Installation und Service für/von ITK-Systemen (Erstinstallation / Systemerweiterungen) – Änderungen an ITK-Systemen (User-Profile / Systemkonfiguration, etc.) – Applikationen (Vermittlungsplätze / First-Party- CTI, Gesprächsdaten- und Konfigurationstools) – Messung und Dokumentation von DECT-Netzen – Voice-Standard-Anwenderschulungen |
€ 89,00 | € 111,00 | € 102,00 | € 127,00 | |
Systemspezialist (onsite/internal/remote) |
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– Installation, Implementierung und Programmierung für/von Systemen und Applikationen: Netzwerk-Management-Systeme, -Module / Call-Center/ UC / Third-Party-CTI / Alarm- und Konferenzserver / IVR / Security / Verschlüsselung / Session-Border- Controller / Firewall / Anbindungen an Fremdsysteme / Voice-Recording / IP-Zentralisierung / Virtualisierung – Release-Upgrades, Updates, Patches und Hotfixes – Messung / Dokumentation von LAN-, WAN-, WLAN, VoIP- und IP-DECT-Netzen – Anwenderschulungen im beschriebenen Umfeld |
€ 149,00 | € 187,00 | € 171,00 | € 214,00 | |
Reisekosten | |||||
Reisekosten zum und vom Kunden/je Stunde | € 48,00 | € 54,00 | |||
Fahrtkosten zum und vom Kunden/je Kilometer | € 0,61 | € 0,61 | |||
Stadtfahrtenpauschale Stadtgebiet Marburg/Kernstadt | € 21,00 | € 24,00 | |||
3. Kleinstaufträge
Für die Abwicklung von Kleinstaufträgen mit einem Rechnungswert bis zu € 25,– , die nicht im Rahmen eines Service-, Wartungs- oder Instandhaltungsvertrages enthalten sind, wird eine Bearbeitungs-/Versandkostenpauschale von € 7,50 erhoben.
Alle genannten Stundensätze/Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Diese wird in der vom Gesetz bestimmten Höhe zusätzlich berechnet
4. Gewährleistung
Kann HOC einen in den Vertrag fallenden Mangel trotz wiederholter Bemühungen und innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigen, ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
5. Haftung
HOC haftet für von ihr verschuldete Personenschäden unbegrenzt. Gleiches gilt für vorsätzlich grob fahrlässig von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verschuldete sonstige Schäden. Im Übrigen ist die Haftung von HOC insbesondere für Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns, ausgebliebener Einsparungen, Datenverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden und andere mittelbare Schäden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht bei Verletzung wesentlicher Pflichten durch HOC. Soweit HOC in diesen Fällen haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und der Höhe nach auf 500.000 € begrenzt. Die Haftung wegen anfänglichen Unvermögens und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
6. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Auftrages stehenden personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, die Anschrift der jeweiligen Datenempfänger wird auf Wunsch mitgeteilt.
Anne-Frank-Straße 3-7
35037 Marburg
Telefon: 06421/9351-0
Telefax: 06421/9351-51
info(at)hoc.de